- Wenn Du ab 2023 eine Photovoltaikanlage installierst, profitierst Du in vielen Fällen von einer vollständigen Steuerbefreiung. Zudem fallen zahlreiche bürokratische Hürden weg.
- Seit 1. Januar 2023 gilt für den Kauf einer PV-Anlage und für dazugehörige Stromspeicher eine Umsatzsteuer von null Prozent – Du zahlst also keine Mehrwertsteuer.
- Rückwirkend gilt ab 1. Januar 2022 für viele Solaranlagen eine Befreiung von der Einkommensteuer.
Wichtig: Umsatzsteuer und Einkommensteuer müssen immer getrennt betrachtet werden.
Zunächst schauen wir mal nach der Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer:
Seit 1. Januar 2023 fällt bei der Anschaffung einer Photovoltaikanlage und eines dazugehörigen Stromspeichers keine Umsatzsteuer mehr an. Du zahlst also jetzt 0 statt früher 19 Prozent Mehrwertsteuer; Du bist also von der Mehrwertsteuer bei der Anschaffung befreit.
Möglich macht es eine EU-Richtlinie aus dem April 2022, die ihren Mitgliedstaaten erlaubt, die Mehrwertsteuer für bestimmte, politisch erwünschte Produkte zu streichen – unter anderem für die
„Lieferung und Installation von Solarpaneelen auf und in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden“.
Quelle: Richtlinie (EU) 2022/542 des Rates vom 5. April 2022
Dies gilt ab 2023 für die Lieferung und Installation (Montage) einer Photovoltaikanlage inklusiver aller Komponenten. Darunter fällt auch ein dazugehöriger Batteriespeicher, selbst wenn dieser bei einer bestehenden PV-Anlage nachgerüstet wird. Eine Wallbox für Dein Elektroauto gehört aber nicht dazu.
Als sogenannter Kleinunternehmer musst Du auch auf den erzeugten Strom keine Umsatzsteuer zahlen. Du erhältst aber auch keine Umsatzsteuer auf die Vergütung für die Einspeisung. Vor 2023 war das anders.
Auch bei der Einkommensteuer gibt es Neuerungen:
Die Änderungen bei der Einkommensteuer betreffen Dich unabhängig davon, seit wann Deine PV-Anlage in Betrieb ist. Ende 2022 wurde beschlossen, dass die Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom und auch die private Nutzung des Stroms zur Eigenversorgung von der Einkommensteuer befreit sind – und zwar rückwirkend, seit dem 1. Januar 2022.
Kleine Photovoltaikanlagen (unter 30 kWp) sind seitdem grundsätzlich von der Steuer befreit. Und wenn Du mehrere Anlagen betreibst, gilt die Steuerbefreiung bis zu einer Gesamt Leistung von 100 kWp.
Das Steuerrecht ist aber weiterhin eine sehr komplexe Angelegenheit und es gelten eine Menge Voraussetzungen. Im Detail können wir hier nicht auf alle Facetten eingehen, haben aber ein großes Know-How auch zum Thema Steuern angesammelt.
Auf jeden Fall solltest Du aber bei diesem komplexem Sachverhalt einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.