Service weiter denken
Service
Bei uns sind Sie in den besten Händen. Vom ersten Gespräch über die Drohnenvermessung des Daches bis zum Zählerwechsel, wir begleiten Sie auf dem Weg der Energiewende. Und nach dem Projekt, überwachen wir mit Ihnen zusammen die Leistungsfähigkeit Ihrer Anlage, damit keine KWh verloren geht und evtl. Fehler (z.B. neu auftretende Verschattungen) frühzeitig erkannt werden.
Hier finden Sie wissenswertes rund um Ihre PV Anlage, Wirtschaftlichkeit, Fördermöglichkeiten und Abwicklung des Projekts.
Häufige Fragen & Dokumente
Die Frage, die sich viele Menschen stellen.
Eine professionelle Berechnung mit PVSol, anhand welcher die Wirtschaftlichkeit einer PV Anlage mit oder ohne Speicher dargestellt wird, stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung, sofern der Auftrag an PHPV vergeben wird.
Die Stiftung Warentest stellt einen Renditerechner zur Verfügung, den Sie gerne vorab testen dürfen.
Aber auch so, kann man den wirtschaftlichen Nutzen schon fast auf einem Bierdeckel selber errechnen. Die Faustformel dazu wäre:
Größe der PV-Anlage in KW * 1.100KWh/a = Jährliche Stromproduktion
Ca. 40% Ihres aktuellen Stromverbrauchs (bei Anlagen mit Batteriespeicher ca. 70%) wird durch die neue PV Anlage gedeckt. Dadurch errechnen Sie die Ersparnis auf Ihrer aktuellen Stromrechnung. Mit den aktuell steigenden Strompreisen, steigt ihre Ersparnis entsprechend.
Die übrigen 60% (30% mit Batteriespeicher) werden zum aktuell geltenden EEG Vergütungssatz an den Netzbetreiber verkauft. Die Vergütung wird monatlich ausgezahlt.
Eine PV Anlage ohne Speicher amortisiert sich (liefert Erträge durch Einspeisung und Ersparnis in Höhe der einmalig anfänglich getätigten Investition) in ca. 10 Jahren. Mit Speicher etwas später. Die EEG Vergütung gilt für 20 Jahre. Somit ist die Anlage nach 10 Jahre „abbezahlt“, nach 20 Jahren haben Sie einen zusätzlichen Gewinn in Höhe Ihrer anfänglichen Investition!
Fazit: PV Lohnt sich ohne Wenn und Aber!
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Bedingungen für die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien in das öffentliche Stromnetz. Es sieht für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Leistung von 100 kW eine feste Einspeisevergütung für eingespeisten Strom vor.
Diese Vergütung wird zu Beginn des Anlagenbetriebs einmalig festgelegt und gilt dann über einen Zeitraum von 20 Jahren (plus Restjahr im Installationsjahr).
Die Bedingungen ändern sich jeden Monat. Konkreter: Die Einspeisevergütung wird monatlich abgesenkt – abhängig vom Zubau in der davor liegenden Periode („Bemessungszeitraum“) – und zwar um einen Betrag, über den sich oft bis wenige Tage vorher noch spekulieren lässt. Die Vergütungssätze für die kommenden drei Monate veröffentlicht die Bundesnetzagentur erst kurz vor Beginn des entsprechenden Zeitraums, basierend auf dem dann aktuellen Datenstand im Marktstammdatenregister.
* voraussichtlich, kann sich je nach Zubau im Bemessungszeitraum noch ändern (Die Festlegung durch die Bundesnetzagentur erfolgt jeweils für die 3 Folgemonate ab Februar/Mai/August/November kurz vor Beginn des Zeitraums.)
Mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach Ihres privaten Hauses werden Sie Unternehmerin bzw. Unternehmer, sofern Sie den von Ihnen erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen und verkaufen. Auf Sie kommen neue Pflichten zu: Sie ermitteln den Gewinn für Ihr Unternehmen „Photovoltaikanlage“ regelmäßig mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) selbst. Darüber hinaus werden Sie ggfs. Umsatzsteuer-Voranmeldungen und eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung an die Finanzverwaltung elektronisch übermitteln. Wenn Sie eine Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von bis zu 10 Kilowatt betreiben, können Sie für die Einkommensteuer gegebenenfalls eine Vereinfachungsregelung in Anspruch nehmen. Danach wird auf schriftlichen Antrag ohne weitere Prüfung unterstellt, dass Sie diese Photovoltaikanlage nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betreiben und daher eine einkommensteuerlich unbeachtliche Tätigkeit vorliegt. Für diese Vereinfachungsregelung finden Sie auf dieser Seite einen Musterantrag als Download. Mit den nachfolgenden Ausführungen wollen wir Ihnen einen Einblick in die Thematik geben und Ihnen helfen, bei der steuerlichen Behandlung Ihres Unternehmens „Photovoltaikanlage“ alles richtig zu machen.
Alles Wissenswerte rund um Umsatz- und Einkommensteuer finden sie hier: Ihre Photovoltaikanlage und das Finanzamt | FINANZVERWALTUNG (nrw.de)
Quelle: Finanzverwaltung NRW
Am Anfang eines jeden Projektes steht die Voranfrage beim Netzbetreiber. Gerne übernehmen wir diese für Sie, damit diese schnell und unkompliziert genehmigt wird.
Für alle, die es selber machen möchten, finden Sie hier die Links zur Anfrage bei der NEW Netz und der West Netz. Bitte prüfen Sie vorab, wer Ihr zuständiger Betreiber ist.
Wir übernehmen nach Fertigstellung Ihres Projekts alle notwendigen Anmeldungen beim zuständigen Netzbetreiber. Sie müssen nur unsere vorausgefüllten Dokumente unterschreiben und auf den Zählerwechsel warten.
Auch unterstützen wir Sie bei der Anmeldung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (zwingend erforderlich bei Anlagen über 600Wp („Balkonanlagen“)).
Hier finden Sie Dokumente rund um das Thema Förderung
Das Land NRW fördert weiterhin die Errichtung stationärer Batteriespeicher mit 100€ pro KWh. Dies gilt NUR in Verbindung mit der Errichtung einer neuen PV-Anlage. Der Antrag muss zwingend vor Auftragsvergabe genehmigt werden.
Die Förderung von Wallboxen wurde leider vorerst im Jahr 2021 eingestellt. Sobald es eine neue Förderung gibt, finden Sie alle Unterlagen dazu hier!